I. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Aufträge, die der Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) der BSH Hausgeräte Service GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) zur Instandsetzung oder – haltung seiner Hausgeräte sowie zu Vorarbeiten zur Instandsetzung oder - haltung (z. B. Überprüfungen und Erstellung von Kostenvoranschlägen) erteilt (nachfolgend „Instandsetzungsarbeiten“).
Sie gelten zudem für die Geltendmachung des gesetzlichen Reparaturanspruchs von Verbrauchern gegenüber dem Auftragnehmer als Hersteller nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (§§ 479a ff. BGB).
Für Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Herstellergarantie gelten die Instandsetzungsbedingungen ergänzend zu den Garantiebedingungen des Herstellers.
II. Ausführung
1. Die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Großgeräten erfolgt nach Terminabstimmung am Aufstellungsort. Die dem Auftraggeber genannten Besuchstermine sind voraussichtliche Termine. Der Auftraggeber wird nach besten Kräften versuchen, die genannten Termine einzuhalten und wird den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen umgehend informieren.
2. Die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten an Kleingeräten erfolgt nach Einsendung in die Werkstätten des Auftragnehmers. Handelt es sich um einen Fall, der unter die Herstellergarantie fällt, übernimmt der Auftragnehmer die dem Auftraggeber entstandenen Versandkosten. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer die auf den Webseiten des Auftragnehmers oder der mit diesem i. S. d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen angebotenen Servicepakete zu den dort genannten Voraussetzungen und Preisen beauftragen.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte zur Erbringung der Instandsetzungsarbeiten sowie etwaiger damit verbundener logistischer Leistungen des reparierten Gerätes heranzuziehen.
4. Im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten ausgetauschte Teile und Hausgeräte gehen entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über.
III. Konditionen und Preise außerhalb der Gewährleistung/Garantie
1. Für Hausgeräte, für die eine gesetzliche Reparaturpflicht des Auftragnehmers besteht (insbesondere Haushaltswaschmaschinen, -trockner, -geschirrspüler und Kühlgeräte), sichert der Auftragnehmer als Hersteller dem Verbraucher auch nach Ablauf der Gewährleistung/Garantie eine Reparatur zu, sofern diese technisch möglich ist. Diese Reparatur erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist und zu einem angemessenen Preis.
2. Auch für andere Hausgeräte bietet der Auftragnehmer Instandsetzungsarbeiten auf vertraglicher Basis an.
3. Für alle Instandsetzungsarbeiten nach diesem Abschnitt (Ziff. III. 1 und 2) gelten die auf den Webseiten des Auftragnehmers oder der mit diesem i. S. d. § 15 AktG verbundenen Unternehmen veröffentlichten Reparaturpreise und -pauschalen, die als Richtpreise für typische Reparaturen dienen. Ein verbindlicher Endpreis wird dem Auftraggeber vor Durchführung der Reparatur im Rahmen eines Kostenvoranschlags mitgeteilt.
IV. Rückgabe; Zahlung
1. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich oder elektronisch einen Kostenvoranschlag für die Reparatur seines Hausgeräts geschickt, ohne hierzu eine Rückmeldung von ihm zu erhalten und reagiert der Auftraggeber trotz nochmaliger schriftlicher oder elektronischer Aufforderung zur Äußerung unter angemessener Fristsetzung und unter Hinweis auf die mögliche Folge der Entsorgung seines Hausgeräts (nachfolgend „Mahnung“) weiterhin nicht, so gilt dies als Zustimmung des Auftraggebers zur Entsorgung seines Hausgeräts. Der Auftragnehmer ist daher berechtigt, das bei ihm befindliche Hausgerät des Auftraggebers nach Ablauf von drei (3) Monaten, gerechnet ab dem Datum der Mahnung, fachgerecht und für den Auftraggeber entschädigungslos zu entsorgen.
2. Ist vereinbart, dass der Auftraggeber das Hausgerät nach Durchführung der Reparatur abholt, so muss der Auftraggeber dieses zum vereinbarten Termin abholen. Erfolgt dies nicht innerhalb von drei (3) Monaten, nachdem er vom Auftragnehmer dazu aufgefordert worden ist, ist der Auftragnehmer ebenfalls zur Entsorgung des Hausgeräts berechtigt.
3. Der Preis für die Instandsetzungsarbeiten ist sofort fällig und nach Wahl des Auftraggebers, per EC-Karte, Kreditkarte oder auf Rechnung zu begleichen. Auch ohne Mahnung gerät der Auftraggeber 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug.
V. Gewährleistung; Haftung
1. Im Falle von mangelhaften Instandsetzungsarbeiten stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte nach dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu (§§ 634 ff. BGB) zu.
2. Ist das Hausgerät bei einer entgeltlichen Reparatur nach Erfüllung der gesetzlichen Reparaturpflicht des Auftraggebers nicht in einen Zustand zurückversetzt, in dem der vorgesehene Verwendungszweck erfüllt wird, so stehen dem Verbraucher die Rechte nach § 479b IV BGB zu.
3. Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf), bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
VI. Schlussbestimmungen
1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Instandsetzungsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Bedingungen eine Regelungslücke ergeben, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke ist von den Parteien eine angemessene und wirksame Regelung zu treffen, die dem von den Parteien Gewolltem in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.
2. Diese Instandsetzungsbedingungen unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Instandsetzungsbedingungen ist München.